AGBs

Verkaufs- und Lieferbedingungen Hüpfburgen und mehr …

1. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Besteller ausnahmslos mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Einkaufsbedingungen des Bestellers werden von uns grundsätzlich nicht akzeptiert, sofern sie unseren Bedingungen widersprechen.

2. Sämtliche Listen- und Angebotspreise und sämtliche telefonisch oder schriftlich genannten Preise verstehen sich in Euro ab Lager Dorsten und zzgl. der ges. MwSt. Alle Angebote und Preise sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bei Lagerware bleibt vorbehalten.

3. Die Auslieferung erfolgt per Paketdienst, Bahn, Spedition oder Post unfrei, es sei denn, unsere Listen/Angebote besagen “incl. Anlieferung/frei Haus”. Bei Lieferung als Brief oder Päckchen, sowie auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, erfolgt der Versand frei gegen Berechnung der Versandkosten. Gegebenenfalls kann die Auslieferung durch Boten-Kurier erfolgen, wenn dies aus Zeit- oder Kostengründen geboten erscheint. Jeder Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Empfängers.

4. Die auf unseren Listen/Angeboten genannten Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte. Je nach Auftragsumfang oder -lage und Lagerbestand kann die tatsächliche Lieferzeit kürzer oder länger sein. In unseren Auftragsbestätigungen verbindlich zugesagte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware in der Kalenderwoche als normale Frachtsendung bzw. per Bahnexpress aufgegeben wird. Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Ersatz von Folgeschäden sind in jedem Fall ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Lieferverzögerungen bei von uns bestätigten Terminaufträgen. Ausgenommen: Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5. Der Empfänger ist verpflichtet, die von uns gelieferte Ware nach Empfang sofort auf Mängel zu untersuchen und eventuelle Gewährleistungsansprüche unverzüglich geltend zu machen. Durch Material und Fertigungstechnik bedingte Eigenschaften von Aufblasartikeln, Aufdruck und Beschriftung gelten nicht als Mangel. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% sind bei Massenwaren verkehrsüblich und stellen keinen Mangel dar. Berechnet wird immer die tatsächlich gelieferte Menge.

6. Bei Druckaufträgen bleiben die Klischees in jedem Fall unser Eigentum und stehen dem Besteller nur bei Folgeaufträgen an uns einen angemessenen Zeitraum (mind. 1 Jahr) zur Verfügung.

7. Für Gas- und Platzverluste sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, ebenso bei unsachgemäßer Handhabung, Lagerung und Eigentransport der von uns gelieferten Ware durch den Besteller.

8. Die Gewährleistung für die Fehlerfreiheit der Kaufsache beträgt abweichend von § 438 BGB ein Jahr ab Übergabe/Auslieferung der Kaufsache an den Käufer, soweit der Verkauf an einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB erfolgt.
Bei Verkauf einer gebrauchten Sache an einen Verbraucher im Sinne § 13 BGB beträgt die Gewährleistung ebenfalls ein Jahr ab Übergabe/Auslieferung der Kaufsache.

9. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zur frachtfreien Nachlieferung oder zur Nachbesserung berechtigt . Das beanstandete Erzeugnis ist dabei zunächst unter Berücksichtigung der billigsten Versandart an uns frei zurückzusenden. Wird der Gewährleistungsfall anerkannt, gehen die Transportkosten zu unseren Lasten. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht, bzw. bei Terminaufträgen nicht rechtzeitig, in der Lage sind, den Mangel zu beheben. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Ist dem Abnehmer ein Mangel der Ware bekannt, oder muss ihm dieser Mangel bekannt sein, so gilt er bei Benutzung bzw. Weiterbenutzung als akzeptiert.

11. Alle in unseren Preislisten oder Prospekten aufgeführten technischen Angaben (Volumen, Größenangabe, Tragkraft usw.) sind ungefähre Richtwerte.

12. Unsere Rechnungen sind sofort rein netto bei Erhalten fällig, es sei denn, unsere Offerten oder Auftragsbestätigungen besagen etwas anderes. Bei jeder Bestellung behalten wir uns das Recht vor, nur gegen Nachnahme oder Vorkasse zu liefern. Stichtag für die rechtzeitige Zahlung ist bei Scheckzahlung der Scheckeingang bei uns, bei Überweisungen ist der Tagesstempel des mit der Überweisung beauftragten Instituts auf dem Formular entscheidend. Bei Teillieferungen werden Teilrechnungen vom Besteller ausnahmslos anerkannt.

13. Zugesagte Sonderpreise, Rabatte jeder Art oder sonstige Vergünstigungen entfallen, sobald Zahlungsverzug eintritt. Nachbelastungen sind unwiderruflich.

14. Zahlungen werden stets gem. § 366 BGB verrechnet (Bestimmungsrecht des Verkäufers, wenn der Besteller nicht bestimmt). Bei Zahlungsverzug stehen uns Verzugszinsen in der Höhe zu, die Banken für kurzfristige Überziehungen berechnen, mindestens aber 3% p.a. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Dt. Bundesbank.

15. Alle Forderungen, die wir gegenüber dem Besteller haben, sind aufrechenbar . Die Aufrechnung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene, anerkannte oder rechtskräftige festgestellte Forderungen handelt.

16. Sonderanfertigungen von Luftspielgeräten und zu bedruckende/bemalende Erzeugnisse, machen eine Anzahlung von mind. 30% des veranschlagten Kaufpreises erforderlich. Die in den Auftragsbestätigungen für diese Erzeugnisse genannten Lieferzeiten beginnen am Tag des Einganges der Anzahlung. Voraussetzung für den Beginn einer vereinbarten Lieferzeit ist ferner vollständige Auftragsklarheit.

17. Gemietete Gegenstände (Luftkissen, Gebläse, Ventile usw.) sind mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Gewalteinwirkung während der Transport- oder Mietzeit entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die gesonderten Hinweise zum Einsatz unserer Mietluftkissen und sonstiger Mietgegenstände sind unbedingt zu beachten. dies gilt auch für käuflich bei uns erworbene Geräte. Alle Miet- u. Leihgegenstände müssen in trockenem und gereinigtem Zustand zurückgegeben werden. Bei Rückgabe von verschmutzten oder feuchten Spielgeräten werden Reinigungsgebühren berechnet. Miet- und Leihgeräte müssen unverzüglich, spätestens am 1. Werktag nach der vereinbarten Einsatzzeit, auf den Rückweg gebracht werden. Auf Weisung des Vermieters kann die Rückgabe auch an eine andere Adresse verlangt werden(neuer Mieteinsatzort/Tausch der Mieter untereinander). Die Nutzung der Luftspielgeräte ist nur am vereinbarten Nutzungstag erlaubt. Bekommt der Vermieter von unvereinbarten Einsätzen Kenntnis, so erfolgt Nachberechnung. Wird zum Hin- oder Rücktransport der Mietgegenstand einem Spediteur übergeben, so erfolgt das auf Kosten und Gefahr des Mieters und im Auftrag des Mieters. Kosten für den An- und Abtransport von Mietgegenständen sind im jedem Fall vom Mieter zu tragen. Sollte ein Mietgegenstand nicht kostenfrei an uns zurückgeschickt werden, so sind wir berechtigt, die Annahme zu verweigern. Die Miete für den Zeitraum bis zur erneuten, aber kostenfreien Zustellung ist sofort fällig. Die Koczy Events e.K. – Inh. Peter Koczy haftet nicht für Unfälle, die mit den gemieteten oder geliehenen oder gekauften Gegenständen entstehen können. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist für Mieter und Käufer gleichermaßen ratsam. Behördliche Auflagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von uns stammender Kauf- oder Mietgegenstände sind vom Mieter bzw. Käufer strikt einzuhalten.

18. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

19. Verkaufs- und Lieferbedingungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Dorsten.